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Rückgabe & Widerruf

Auf dieser Seite erfährst du, wie das Widerrufsrecht nach deutschem Recht auf Käufe über Interpyro anwendbar ist.

Grundregel

Wann besteht kein Widerrufsrecht?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schließt das Widerrufsrecht unter anderem aus für: (a) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, (b) versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, sowie (c) Verträge, die auf einer öffentlich zugänglichen Versteigerung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB geschlossen wurden.

Speziell für Interpyro

Über eine Auktion erworbenes Feuerwerk: kein Widerrufsrecht

Interpyro bietet Produkte über ein Bietsystem/eine Auktion an. Nach deutschem Recht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht für Verträge, die auf einer öffentlich zugänglichen Versteigerung geschlossen werden. Die Auktionen bei Interpyro erfüllen diese Voraussetzung.

Feuerwerk, das du über eine Auktion bei Interpyro erwirbst, kann daher nicht zurückgegeben werden, und es besteht kein Widerrufsrecht. Prüfe daher sorgfältig, bevor du ein Gebot abgibst, ob das Produkt deinen Erwartungen entspricht.

Sonstiges

Käufe außerhalb einer Auktion

Für etwaige Direktverkäufe (Festpreis, kein Bieten) kann das gewöhnliche gesetzliche Widerrufsrecht durchaus gelten, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift (etwa bei individuell angefertigten oder versiegelten Produkten). Wende dich im Zweifel über die Kontaktseite an uns.

Fragen zu Rückgabe oder Widerruf? Wende dich an kontakt@interpyro.com.

Verpassen Sie kein Gebot

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