Allgemeine Geschäftsbedingungen von Interpyro
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Interpyro-Plattform, Auktionen und Käufe.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Online-Plattform von Interpyro sowie für alle Käufe, Gebote und sonstigen Transaktionen, die über die Plattform zustande kommen.
1.2 Interpyro ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das eine Online-Plattform betreibt, auf der legales Verbraucherfeuerwerk und andere gesetzlich zulässige pyrotechnische Artikel für den deutschen Markt angeboten werden.
1.3 Durch die Registrierung, die Abgabe eines Gebots, den Kauf eines Produkts oder die sonstige Nutzung der Plattform erklärt sich der Nutzer, soweit gesetzlich zulässig, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.4 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, einschließlich verbraucherschützender Vorschriften, haben stets Vorrang vor Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Rolle von Interpyro
2.1 Interpyro tritt, sofern auf der jeweiligen Produktseite nicht ausdrücklich anders angegeben, gegenüber dem Verbraucher als Vertragsverkäufer auf.
2.2 Der Verbraucher schließt den Kaufvertrag mit Interpyro.
2.3 Der Verbraucher zahlt den Kaufpreis sowie etwaige zusätzliche Kosten an Interpyro.
2.4 Interpyro empfängt die Zahlung des Verbrauchers und übernimmt die administrative und finanzielle Abwicklung des Kaufs.
2.5 Die physischen Produkte befinden sich beim jeweiligen angeschlossenen deutschen Verkaufspartner. Interpyro erhält die physischen Produkte nicht und transportiert oder versendet sie nicht an den Verbraucher.
2.6 Der angeschlossene deutsche Verkaufspartner ist verantwortlich für die physische Lagerung, Aufbewahrung, Vorbereitung und tatsächliche Übergabe der vom Verbraucher über Interpyro gekauften Produkte.
2.7 Der Händler handelt bei der physischen Übergabe des Produkts als ausführender Verkaufspartner von Interpyro.
3. Angeschlossene Verkaufspartner
3.1 Jeder Händler, der Produkte über Interpyro anbietet, muss ein in Deutschland ansässiger professioneller Händler sein und über alle für seine Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen, Befugnisse und Versicherungen verfügen.
3.2 Der Händler ist vollständig verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angebotenen Produkte, deren Lagerung sowie die physische Übergabe an den Verbraucher.
3.3 Der Händler garantiert Interpyro gegenüber, dass alle von ihm angebotenen Produkte tatsächlich verfügbar sind und während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Angebots für Interpyro und den Verbraucher verfügbar bleiben.
3.4 Sobald ein Produkt über Interpyro verkauft wird, muss der Händler das betreffende Produkt unverzüglich für den jeweiligen Verbraucher reservieren.
3.5 Der Händler darf ein verkauftes Produkt nicht an eine andere Person verkaufen, übertragen, reservieren oder auf andere Weise dem Bestand entziehen.
3.6 Der Händler darf eine gewonnene Auktion nicht deshalb stornieren, weil der erzielte Verkaufspreis seiner Ansicht nach zu niedrig ist.
3.7 Der Händler ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller von ihm bereitgestellten Produktinformationen.
3.8 Der Händler ist verantwortlich für das Handeln seiner Mitarbeiter, Vertreter und von ihm beauftragter Dritter.
4. Gesetzliche Anforderungen an Feuerwerk
4.1 Interpyro bietet ausschließlich Produkte an, die nach Angaben des Verkäufers legal an Verbraucher in Deutschland verkauft werden dürfen.
4.2 Der Händler garantiert, dass jeder von ihm angebotene pyrotechnische Artikel allen anwendbaren deutschen und europäischen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
4.3 Der Händler ist unter anderem verantwortlich für:
- a. die korrekte Einstufung des Produkts;
- b. die erforderliche CE-Kennzeichnung sowie sonstige gesetzliche Kennzeichnungen;
- c. die korrekte Verpackung;
- d. die korrekte Etikettierung;
- e. die erforderlichen Sicherheitsinformationen;
- f. die gesetzeskonforme Lagerung;
- g. den gesetzeskonformen Verkauf;
- h. die gesetzeskonforme Übergabe;
- i. die erforderlichen Genehmigungen und Befugnisse;
- j. die Einhaltung aller anwendbaren Feuerwerks- und Sicherheitsvorschriften.
4.4 Interpyro ist berechtigt, ein Produkt unverzüglich von der Plattform zu entfernen, wenn Zweifel an der gesetzlichen Verkehrsfähigkeit, Sicherheit oder Konformität des Produkts bestehen.
5. Alter und Identität
5.1 Die Teilnahme an Auktionen und Käufen über Interpyro ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.
5.2 Bei Produkten, für die eine gesetzliche Mindestaltersgrenze gilt, darf die Übergabe nur erfolgen, wenn der Käufer alle gesetzlichen Altersanforderungen erfüllt.
5.3 Bei der Abholung kann der Händler einen gültigen Identitätsnachweis verlangen.
5.4 Kann der Käufer nicht nachweisen, dass er zur Entgegennahme des betreffenden Produkts berechtigt ist, darf der Händler das Produkt nicht übergeben.
5.5 Das Nichtvorliegen eines Nachweises des erforderlichen Alters oder der Identität kann dazu führen, dass die Übergabe entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nicht erfolgt.
6. Deutscher Markt
6.1 Die über Interpyro angebotenen pyrotechnischen Artikel sind ausschließlich für den deutschen Markt bestimmt.
6.2 Interpyro bietet keinen internationalen Versand oder Export von Verbraucherfeuerwerk an.
6.3 Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob ein Produkt außerhalb Deutschlands transportiert, eingeführt, gelagert, verkauft oder verwendet werden darf.
6.4 Bringt, transportiert, importiert, lagert, verkauft oder verwendet ein Käufer ein über Interpyro gekauftes Produkt außerhalb Deutschlands, geschieht dies vollständig auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers.
6.5 Der Käufer ist vollständig verantwortlich für alle anwendbaren Rechtsvorschriften im Bestimmungsland, einschließlich:
- a. Einfuhrvorschriften;
- b. Ausfuhrvorschriften;
- c. Zollvorschriften;
- d. Transportvorschriften;
- e. Genehmigungen;
- f. Lagervorschriften;
- g. Verkaufsbeschränkungen;
- h. Nutzungsbeschränkungen;
- i. Steuern und Abgaben;
- j. Bußgelder und sonstige Sanktionen.
6.6 Interpyro garantiert nicht, dass ein Produkt, das in Deutschland legal an Verbraucher verkauft werden darf, auch in einem anderen Land legal eingeführt, transportiert, gelagert oder verwendet werden darf.
6.7 Interpyro haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Folgen, die dadurch entstehen, dass ein Käufer ein Produkt außerhalb Deutschlands verbringt oder dort verwendet.
7. Produktangebot
7.1 Produkte werden über die Plattform mit einer Beschreibung, Abbildungen und sonstigen relevanten Informationen angeboten.
7.2 Die Produktinformationen sollen den Verbraucher in die Lage versetzen, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.
7.3 Der angeschlossene Händler ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Produktdaten.
7.4 Abbildungen dienen der Illustration. Geringfügige Abweichungen bei Verpackung oder Präsentation begründen kein automatisches Recht auf Stornierung, wenn das gelieferte Produkt der Beschreibung im Wesentlichen entspricht.
8. Online-Gebote
8.1 Interpyro bietet Produkte über einen Online-Bietmechanismus an.
8.2 Ein Gebot wird über die dafür auf der Plattform bereitgestellte Funktionalität abgegeben.
8.3 Durch die Abgabe eines Gebots erklärt sich der Nutzer bereit, das betreffende Produkt zu dem gebotenen Betrag zu kaufen, sofern er das höchste gültige Gebot abgegeben hat und die übrigen Voraussetzungen für den Vertragsschluss erfüllt sind.
8.4 Der Nutzer ist selbst für jedes von ihm abgegebene Gebot verantwortlich.
8.5 Ein versehentlich abgegebenes Gebot kann nur zurückgezogen werden, soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
8.6 Die Höhe der Bietschritte wird von Interpyro festgelegt.
8.7 Interpyro kann je Auktion unterschiedliche Bietschritte anwenden.
8.8 Bietet Interpyro einen automatischen Bietmechanismus an, kann der Nutzer einen maximalen Gebotsbetrag festlegen.
9. Ende der Auktion
9.1 Die Auktion endet zu dem auf der Plattform angegebenen Endzeitpunkt, außer bei technischen Störungen, Manipulation, Betrug oder anderen Umständen, aufgrund derer der Bietprozess nicht zuverlässig stattfinden konnte.
9.2 Der höchste gültige Bieter wird als Gewinner der Auktion festgestellt.
9.3 Gilt für eine Auktion ein Mindestpreis, wird die Auktion nur gewonnen, wenn der Mindestpreis erreicht wird, sofern auf der jeweiligen Produktseite nichts anderes angegeben ist.
9.4 Interpyro kann eine Auktion stornieren oder erneut durchführen, wenn nachweisbare technische Fehler, Betrug, Manipulation oder andere Umstände vorliegen, die den fairen Ablauf der Auktion wesentlich beeinträchtigt haben.
9.5 Eine Auktion darf nicht allein deshalb storniert werden, weil der Verkaufspreis für Interpyro oder den Verkäufer wirtschaftlich ungünstig ist.
10. Zustandekommen des Kaufvertrags
10.1 Gewinnt ein Verbraucher eine Auktion rechtswirksam, kommt entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Kaufvertrag zwischen Interpyro und dem Verbraucher zustande.
10.2 Interpyro kann dem Verbraucher nach Beendigung der Auktion eine elektronische Bestätigung zusenden.
10.3 Der Kaufvertrag wird in der Verwaltung von Interpyro erfasst.
10.4 Ab Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Verbraucher verpflichtet, den vereinbarten Preis sowie etwaige zusätzliche Kosten zu zahlen, vorbehaltlich gesetzlicher Verbraucherrechte.
11. Preise und Kosten
11.1 Der Verbraucher zahlt den von ihm gewonnenen Gebotsbetrag zuzüglich der auf der Plattform angegebenen anwendbaren Kosten, Steuern und etwaiger Käufergebühren.
11.2 Alle für den Verbraucher relevanten Kosten werden vor Abschluss des Kaufvertrags so klar wie möglich angezeigt.
11.3 Erfordern gesetzliche Bestimmungen eine andere Darstellung oder Berechnung bestimmter Kosten, gelten diese gesetzlichen Bestimmungen.
12. Zahlung
12.1 Der Verbraucher zahlt die geschuldeten Beträge an Interpyro.
12.2 Interpyro kann externe Zahlungsdienstleister einsetzen.
12.3 Eine Zahlung gilt erst als eingegangen, wenn sie tatsächlich und endgültig bei Interpyro oder dem jeweiligen Zahlungsdienstleister eingegangen ist.
12.4 Wird eine Zahlung rückgängig gemacht, verweigert oder zurückgebucht, kann Interpyro die betreffende Bestellung und/oder das Konto entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen behandeln.
12.5 Bei Zahlungsverzug kann Interpyro, soweit gesetzlich zulässig:
- a. den Verbraucher in Verzug setzen;
- b. die weitere Ausführung aussetzen;
- c. das Konto vorübergehend sperren;
- d. weitere Gebote verhindern;
- e. den Kaufvertrag beenden, soweit gesetzlich zulässig;
- f. gesetzlichen Schadensersatz und Kosten geltend machen.
13. Abholung
13.1 Verbraucherfeuerwerk wird von Interpyro nicht an den Verbraucher versendet.
13.2 Der Verbraucher muss die gekauften Produkte persönlich bei dem auf der Bestellung angegebenen angeschlossenen deutschen Händler abholen.
13.3 Die Übergabe erfolgt ausschließlich innerhalb des gesetzlich zulässigen Zeitraums.
13.4 Für F2-Verbraucherfeuerwerk gilt der gesetzliche Verkaufs- und Übergabezeitraum nach deutschem Recht.
13.5 Der Verbraucher erhält Informationen über den jeweiligen Abholort und, sofern zutreffend, den Abholzeitpunkt über die Plattform.
13.6 Der Händler muss die Bestellung bei der Abholung prüfen und den Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften identifizieren.
14. Gesetzlicher Verkaufszeitraum
14.1 Soweit es sich um F2-Verbraucherfeuerwerk handelt, erfolgt die Übergabe ausschließlich innerhalb des gesetzlich zulässigen Verkaufszeitraums.
14.2 Wird der gesetzliche Verkaufszeitraum durch Gesetzgebung, behördliche Entscheidungen oder andere verbindliche Vorschriften geändert, gilt automatisch die zu diesem Zeitpunkt geltende gesetzliche Regelung.
14.3 Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt dem Verbraucher das Recht, Feuerwerk außerhalb des gesetzlichen Verkaufszeitraums entgegenzunehmen.
15. Nichtabholung durch den Verbraucher
15.1 Der Verbraucher ist für die rechtzeitige Abholung seiner Bestellung verantwortlich.
15.2 Holt der Verbraucher die Bestellung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums ab, kann Interpyro die Bestellung entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen behandeln.
15.3 Soweit gesetzlich zulässig, können angemessene und nachweisbare Kosten, die durch die Nichtabholung entstehen, dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden.
15.4 Darf Feuerwerk aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht mehr übergeben werden, werden die betreffenden Produkte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
16. Nichtlieferung durch den Händler
16.1 Der Händler ist verpflichtet, jedes über Interpyro verkaufte Produkt tatsächlich zur Übergabe an den Verbraucher bereitzustellen.
16.2 Kann der Händler ein verkauftes Produkt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig liefern, muss er Interpyro hierüber unverzüglich und vor der geplanten Abholung informieren.
16.3 Fehlender Bestand, nachdem ein Produkt über Interpyro verkauft wurde, gilt als eine dem Händler zurechenbare Pflichtverletzung, sofern sie ihm zuzurechnen ist.
16.4 Der Umstand, dass ein Händler das Produkt anderweitig verkauft, verloren, falsch erfasst oder nicht ausreichend Bestand vorgehalten hat, entbindet ihn nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber Interpyro.
16.5 Ein Händler darf einen Verkauf nicht allein deshalb stornieren, weil der erzielte Verkaufspreis niedriger als erwartet ausfällt.
17. Rückerstattung an den Verbraucher
17.1 Kann eine Bestellung nicht ausgeführt werden und hat der Verbraucher nach geltendem Recht Anspruch auf Rückerstattung, wird Interpyro den Verbraucher entsprechend seinen gesetzlichen Verpflichtungen behandeln.
17.2 Liegt die Ursache der Rückerstattung beim angeschlossenen Händler, hat Interpyro gegenüber dem betreffenden Händler einen Regressanspruch für alle Beträge, die Interpyro infolgedessen an den Verbraucher oder andere Dritte zahlen musste.
17.3 Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegenüber Interpyro werden durch die interne Haftungsverteilung zwischen Interpyro und dem Händler nicht eingeschränkt.
18. Haftung des Händlers
18.1 Der Händler ist Interpyro gegenüber verantwortlich für jede ihm zurechenbare Pflichtverletzung bei der Ausführung einer über Interpyro verkauften Bestellung.
18.2 Hierzu zählen unter anderem:
- a. Nichtlieferung;
- b. Teillieferung;
- c. fehlender Bestand;
- d. der Verkauf eines reservierten Produkts an einen Dritten;
- e. fehlerhafte Produktinformationen;
- f. falsche Produktkategorie;
- g. nicht konforme Produkte;
- h. fehlerhafte Lagerung;
- i. Verstoß gegen Feuerwerksvorschriften;
- j. das Fehlen erforderlicher Genehmigungen;
- k. fehlerhafte Altersprüfung;
- l. fehlerhafte Übergabe;
- m. betrügerische Handlungen;
- n. Manipulation von Auktionen;
- o. Handeln von Mitarbeitern oder beauftragten Dritten.
19. Schadensersatz und Freistellung durch den Händler
19.1 Der Händler ist verpflichtet, Interpyro vollständig von Schäden, Kosten und Ansprüchen freizustellen, die aus einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung oder einem Verstoß resultieren.
19.2 Soweit gesetzlich zulässig, umfasst diese Verpflichtung unter anderem:
- a. an Verbraucher zurückzuzahlende Beträge;
- b. Kosten von Zahlungsdienstleistern;
- c. Chargeback-Kosten;
- d. Bankkosten;
- e. Verwaltungskosten;
- f. angemessene Kundendienstkosten;
- g. angemessene Inkassokosten;
- h. angemessene externe Rechtskosten;
- i. Schadensersatz;
- j. Ansprüche von Verbrauchern;
- k. Kosten alternativer Lösungen;
- l. Kosten der erneuten Einstellung von Produkten;
- m. sonstige nachweisbare Schäden und Kosten.
19.3 Der Händler stellt Interpyro von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Handeln oder Unterlassen des Händlers, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder beauftragter Dritter resultieren.
19.4 Die Haftung des Händlers gegenüber Interpyro wird durch etwaige Haftungsbeschränkungen, die Interpyro gegenüber Verbrauchern anwenden darf, nicht eingeschränkt.
20. Auszahlung an den Händler
20.1 Nachdem der Verbraucher den Kaufpreis an Interpyro gezahlt hat und die Zahlung endgültig eingegangen ist, hat der angeschlossene Händler Anspruch auf Auszahlung seines Verkaufserlöses entsprechend den zwischen Interpyro und dem Händler vereinbarten Zahlungsbedingungen.
20.2 Interpyro ist bestrebt, Auszahlungen so schnell wie möglich vorzunehmen, wobei beispielsweise eine Zahlungsfrist von ein bis drei Werktagen angewendet werden kann.
20.3 Interpyro darf vor einer Auszahlung die vereinbarte Provision, Zahlungskosten und andere geschuldete Beträge verrechnen.
20.4 Interpyro darf zudem eine begrenzte Sicherheitsreserve vorhalten, um mögliche Rückerstattungen, Chargebacks, Pflichtverletzungen, Ansprüche und andere Verpflichtungen des Händlers abzudecken.
20.5 Die Höhe dieser Sicherheitsreserve kann unter anderem abhängen von:
- a. dem Umfang der Verkäufe;
- b. der Erfahrung des Händlers;
- c. früheren Transaktionen;
- d. der Anzahl der Beschwerden;
- e. dem Risiko von Rückerstattungen;
- f. der finanziellen Zuverlässigkeit;
- g. der Art der Produkte;
- h. anderen angemessenen Risikofaktoren.
20.6 Für neue oder risikoreichere Händler kann eine höhere Reserve angewendet werden.
20.7 Für zuverlässige Händler kann Interpyro die Reserve reduzieren.
20.8 Interpyro darf eine Auszahlung ganz oder teilweise aussetzen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Händler seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
20.9 Sobald die betreffenden Verpflichtungen abgewickelt sind, wird die verbleibende Reserve an den Händler ausgezahlt, sofern keine anderen Ansprüche bestehen.
21. Verrechnung
21.1 Interpyro ist berechtigt, ihre fälligen Forderungen gegen den Händler, soweit gesetzlich zulässig, mit Beträgen zu verrechnen, die Interpyro dem Händler schuldet.
21.2 Wurde einem Händler beispielsweise bereits für eine Bestellung ausgezahlt, die anschließend aufgrund einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung nicht ausgeführt werden kann, entsteht eine Forderung von Interpyro gegen den Händler.
21.3 Interpyro darf diese Forderung, soweit gesetzlich zulässig, mit zukünftigen Verkaufserlösen, Reserven und anderen dem Händler geschuldeten Beträgen verrechnen.
22. Aussetzung von Auszahlungen
22.1 Interpyro darf Auszahlungen ganz oder teilweise aussetzen, wenn:
- a. ein Händler Bestellungen nicht ausführt;
- b. Anhaltspunkte für betrügerisches Handeln bestehen;
- c. eine erhöhte Anzahl von Beschwerden vorliegt;
- d. ein Händler möglicherweise gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat;
- e. ein Händler möglicherweise unzureichenden Bestand hat;
- f. Chargebacks vorliegen;
- g. offene Forderungen bestehen;
- h. vernünftigerweise zu befürchten ist, dass der Händler seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
22.2 Eine Aussetzung dauert nicht länger, als vernünftigerweise erforderlich ist, um die betreffenden Risiken oder Forderungen festzustellen und abzuwickeln.
23. Produkthaftung
23.1 Der Händler garantiert, dass alle über Interpyro angebotenen Produkte sicher und gesetzlich zulässig sind.
23.2 Erweist sich ein Produkt als möglicherweise gefährlich, verboten, nicht konform oder anderweitig ungeeignet, darf Interpyro das betreffende Angebot unverzüglich entfernen.
23.3 Der Händler ist verpflichtet, Interpyro unverzüglich zu informieren über:
- a. Produktrückrufe;
- b. Sicherheitsprobleme;
- c. behördliche Warnungen;
- d. Änderungen gesetzlicher Zulassungen;
- e. Verbote oder Beschränkungen;
- f. andere Umstände, die die Verkehrsfähigkeit oder Sicherheit eines Produkts beeinträchtigen können.
23.4 Der Händler ist verantwortlich für alle Folgen von Produkten, die er unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften angeboten oder gelagert hat.
24. Betrug und Gebotsmanipulation
24.1 Es ist untersagt, den Bietprozess künstlich zu beeinflussen.
24.2 Untersagt ist unter anderem:
- a. selbst auf eigene Produkte zu bieten;
- b. Mitarbeiter bieten zu lassen;
- c. Familienangehörige oder Dritte mit dem Ziel bieten zu lassen, den Preis zu erhöhen;
- d. mehrere Konten zu verwenden;
- e. Fake-Konten zu erstellen;
- f. Gebote künstlich zu erhöhen;
- g. andere Nutzer irrezuführen;
- h. technische Systeme zu manipulieren.
24.3 Bei einem Verstoß kann Interpyro, soweit gesetzlich zulässig:
- a. Gebote für ungültig erklären;
- b. Auktionen stornieren;
- c. Konten sperren;
- d. Händler ausschließen;
- e. Zahlungen aussetzen;
- f. Schäden geltend machen;
- g. eine weitere Teilnahme untersagen;
- h. zuständige Behörden informieren.
25. Konto und Registrierung
25.1 Der Nutzer muss korrekte und aktuelle Angaben machen.
25.2 Die Nutzung des Kontos eines anderen ist nicht gestattet.
25.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Kontodaten vertraulich zu behandeln.
25.4 Interpyro darf ein Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren bei:
- a. Betrug;
- b. Missbrauch;
- c. Zahlungsproblemen;
- d. Gebotsmanipulation;
- e. Angabe falscher Daten;
- f. Verstoß gegen Rechtsvorschriften;
- g. Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- h. einem ernsthaften Sicherheitsrisiko.
26. Technische Störungen
26.1 Interpyro strebt einen zuverlässigen Betrieb der Plattform an, kann jedoch keinen dauerhaft störungsfreien Betrieb garantieren.
26.2 Interpyro haftet nicht für Störungen, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen.
26.3 Hierzu zählen unter anderem:
- a. Internetstörungen;
- b. Störungen bei Hosting-Anbietern;
- c. Störungen bei Zahlungsanbietern;
- d. Stromausfälle;
- e. Telekommunikationsstörungen;
- f. Cyberangriffe;
- g. Überlastung;
- h. Wartungsarbeiten;
- i. Softwarefehler;
- j. Störungen bei externen Diensten.
26.4 Hat eine technische Störung den Bietprozess wesentlich beeinträchtigt, darf Interpyro die betreffende Auktion stornieren oder, soweit gesetzlich zulässig, erneut durchführen lassen.
27. Höhere Gewalt
27.1 Interpyro haftet nicht für Pflichtverletzungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die vernünftigerweise außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
27.2 Hierzu können unter anderem zählen:
- a. behördliche Maßnahmen;
- b. Änderungen der Feuerwerksvorschriften;
- c. Verkaufsverbote;
- d. Sicherheitsanordnungen;
- e. Rückrufaktionen;
- f. Brand;
- g. Explosionen;
- h. Naturkatastrophen;
- i. Krieg;
- j. Pandemien;
- k. schwerwiegende Transportbeschränkungen;
- l. andere außergewöhnliche Umstände.
28. Verbraucherrechte und Widerruf
28.1 Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben in vollem Umfang bestehen.
28.2 Steht dem Verbraucher nach geltendem deutschem Recht ein Widerrufsrecht zu, wird dieses Recht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
28.3 Gilt für eine bestimmte Online-Auktion oder einen bestimmten Kauf eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht, wird Interpyro den Verbraucher entsprechend seinen gesetzlichen Informationspflichten hierüber informieren.
28.4 Der Verbraucher behält alle zwingenden gesetzlichen Rechte in Bezug auf mangelhafte oder nicht konforme Produkte.
29. Beschwerden
29.1 Beschwerden können über die von Interpyro angegebenen Kontaktmöglichkeiten eingereicht werden.
29.2 Interpyro kann Beschwerden, die die physische Ausführung der Bestellung betreffen, an den betreffenden Händler weiterleiten.
29.3 Der Händler ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Beschwerden vollständig mitzuwirken.
29.4 Die Weiterleitung einer Beschwerde an einen Händler schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegenüber Interpyro nicht ein.
30. Haftung von Interpyro
30.1 Interpyro haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
30.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von Interpyro für leichte Fahrlässigkeit auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt.
30.3 Diese Beschränkung gilt nicht für:
- a. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- b. vorsätzliches Handeln;
- c. grobe Fahrlässigkeit;
- d. Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann;
- e. sonstige gesetzlich nicht beschränkbare Haftung.
31. Haftung des Händlers für gesetzliche Verstöße
31.1 Der Händler ist eigenständig verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf:
- a. Lagerung;
- b. Verkauf;
- c. Besitz;
- d. Transport im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit;
- e. pyrotechnische Produkte;
- f. Genehmigungen;
- g. Alterskontrolle;
- h. Produktsicherheit;
- i. Arbeitssicherheit;
- j. Brandschutz;
- k. sonstige für seine Geschäftstätigkeit geltende Vorschriften.
31.2 Der Händler stellt Interpyro, soweit gesetzlich zulässig, von Schäden und Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass der Händler solche Vorschriften nicht einhält.
32. Kein Versand
32.1 Interpyro versendet kein Verbraucherfeuerwerk an Verbraucher.
32.2 Der Verbraucher ist verpflichtet, das Feuerwerk persönlich beim angegebenen deutschen Verkaufspartner abzuholen.
32.3 Interpyro nimmt keine Anfragen zum Versand von Feuerwerk über reguläre Post-, Paket- oder Kurierdienste an, sofern dies gesetzlich nicht zulässig ist.
33. Nutzung und Export außerhalb Deutschlands
33.1 Die Produkte sind ausschließlich für den deutschen Markt bestimmt.
33.2 Der Käufer darf ein Produkt nur dann außerhalb Deutschlands verbringen, wenn er zuvor eigenständig festgestellt hat, dass dies nach allen anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
33.3 Sämtliche Folgen einer solchen grenzüberschreitenden Verbringung gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
33.4 Interpyro ist nicht verantwortlich für die Beschaffung ausländischer Genehmigungen oder die Prüfung ausländischer Vorschriften.
34. Geistiges Eigentum
34.1 Alle Texte, Bilder, Software, Logos, Designs, Datenbanken und sonstigen Inhalte der Interpyro-Plattform gehören, sofern nicht anders angegeben, Interpyro oder deren Lizenzgebern.
34.2 Es ist untersagt, diese Inhalte ohne Zustimmung kommerziell zu kopieren, zu verbreiten oder zu nutzen.
35. Datenschutz
35.1 Personenbezogene Daten werden entsprechend den anwendbaren deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
35.2 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die separate Datenschutzerklärung von Interpyro.
36. Online-Marktplatz und Informationspflichten
36.1 Interpyro wird die für ihre Online-Plattform geltenden gesetzlichen Informationspflichten erfüllen.
36.2 Soweit gesetzlich erforderlich, informiert Interpyro den Verbraucher unter anderem über die Identität und den Unternehmerstatus relevanter Handelspartner sowie über sonstige gesetzlich vorgeschriebene Informationen.
37. Speicherung von Vertragsdaten
37.1 Interpyro kann Gebote, Bestellungen, Zahlungen, Kommunikation und andere relevante Transaktionsdaten elektronisch speichern.
37.2 Diese Daten können, soweit gesetzlich zulässig, zur Verwaltung, Durchführung, Beweisführung und Abwicklung von Transaktionen verwendet werden.
38. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
38.1 Interpyro kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, wenn dies erforderlich ist aufgrund:
- a. Gesetzesänderungen;
- b. gerichtlicher Entscheidungen;
- c. Entscheidungen zuständiger Behörden;
- d. neuer technischer Funktionen;
- e. neuer Dienstleistungen;
- f. Sicherheitsanforderungen;
- g. anderer berechtigter Gründe.
38.2 Änderungen wirken sich nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Kaufverträge aus, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
39. Anwendbares Recht
39.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Interpyro und dem Verbraucher findet, soweit gesetzlich zulässig, das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
39.2 Zwingende verbraucherschützende Vorschriften, die nach anwendbarem europäischem oder nationalem Recht gelten, bleiben unberührt.
40. Zuständiges Gericht
40.1 Für Verbraucher gilt das gesetzlich zuständige Gericht.
40.2 Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung ist nur wirksam, soweit sie nach den anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
41. Sprache
41.1 Die rechtsverbindliche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in deutscher Sprache abgefasst.
41.2 Niederländische, englische oder sonstige Übersetzungen werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt.
41.3 Bei Widersprüchen zwischen Übersetzungen und der deutschen Fassung ist, soweit gesetzlich zulässig, die deutsche Fassung maßgeblich.
42. Salvatorische Klausel
42.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
42.2 Die unwirksame Bestimmung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
43. Schlussbestimmungen
43.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den Produktinformationen, Bestellbestätigungen, Preisinformationen, Auktionsinformationen und sonstigen anwendbaren ergänzenden Bedingungen die vertragliche Grundlage für Käufe über Interpyro.
43.2 Die gesetzlichen Rechte der Verbraucher bleiben in vollem Umfang bestehen.
43.3 Widerspricht eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingendem Recht, hat das zwingende Recht Vorrang.
Stand: 2026 · Version: 2026.1